con|tai|nern
Lebensmittel werden aus unterschiedlichen Gründen von Angestellten der Supermärkte und anderen Geschäften entsorgt: Manchmal haben sie Schönheitsmakel, aber auch eine Umstellung des Sortiments oder beschädigte Verpackungen können Anlass zum Entsorgen sein.
Containern bedeutet, weggeworfene und noch genießbare Lebensmittel zum Eigenverbrauch aus dem Abfallcontainer (eines Supermarktes) zu holen.
Containern kann gemäß § 123 Abs. 1 StGB (Hausfriedensbruch) und/oder nach herrschender Meinung gemäß § 242 StGB (Diebstahl) und ggf. § 243 StGB verboten sein.
Allerdings wurden bisher nur Einzelfälle juristisch verfolgt.
Kunstaffine Lebensmittelretter*innen bauen im Zeitraum zwischen Waschen und Verspeisen vergängliche Skulpturen, Gemüse-Mosaike und essbare Installationen. Diese Praxis hat auch in Bayreuth Einzug gehalten.
